RTS (EU) 2025/532 – Subcontracting
| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Nummer | Delegierte Verordnung (EU) 2025/532 |
| DORA-Artikel | Art. 30(5) |
| Pillar | P4 – Drittparteienrisiko |
| Adoption | 24.03.2025 |
| Veröffentlichung | 17.04.2025 (OJ), 02.07.2025 (Korrektur) |
| Inkrafttreten | 22.07.2025 |
| EUR-Lex | Link |
Hintergrund
Der ursprüngliche Entwurf wurde am 21.01.2025 von der EU-Kommission zurückgewiesen, da Art. 5 (Monitoring der Subcontracting-Kette) über das Mandat nach Art. 30(5) DORA hinausging. Nach Entfernung von Art. 5 und des zugehörigen Erwägungsgrundes erfolgte die Adoption am 24.03.2025.
Inhalt
Spezifiziert die Anforderungen an Finanzunternehmen bei der Untervergabe von IKT-Diensten:
- Due Diligence vor Beauftragung von Unterauftragnehmern
- Risikobewertung der Subcontracting-Kette
- Vertragliche Bedingungen für Untervergabe
- Genehmigungs- und Änderungsprozesse
- Beendigungsverfahren mit Übergangsregelungen
BAUER GROUP-Relevanz
Falls BAUER GROUP selbst Unterauftragnehmer einsetzt (z.B. Cloud-Provider, spezialisierte Entwickler), müssen diese in der Subcontracting-Kette offengelegt und die Due-Diligence-Anforderungen erfüllt werden.