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RTS (EU) 2025/532 – Subcontracting

EigenschaftWert
NummerDelegierte Verordnung (EU) 2025/532
DORA-ArtikelArt. 30(5)
PillarP4 – Drittparteienrisiko
Adoption24.03.2025
Veröffentlichung17.04.2025 (OJ), 02.07.2025 (Korrektur)
Inkrafttreten22.07.2025
EUR-LexLink

Hintergrund

Der ursprüngliche Entwurf wurde am 21.01.2025 von der EU-Kommission zurückgewiesen, da Art. 5 (Monitoring der Subcontracting-Kette) über das Mandat nach Art. 30(5) DORA hinausging. Nach Entfernung von Art. 5 und des zugehörigen Erwägungsgrundes erfolgte die Adoption am 24.03.2025.

Inhalt

Spezifiziert die Anforderungen an Finanzunternehmen bei der Untervergabe von IKT-Diensten:

  • Due Diligence vor Beauftragung von Unterauftragnehmern
  • Risikobewertung der Subcontracting-Kette
  • Vertragliche Bedingungen für Untervergabe
  • Genehmigungs- und Änderungsprozesse
  • Beendigungsverfahren mit Übergangsregelungen

BAUER GROUP-Relevanz

Falls BAUER GROUP selbst Unterauftragnehmer einsetzt (z.B. Cloud-Provider, spezialisierte Entwickler), müssen diese in der Subcontracting-Kette offengelegt und die Due-Diligence-Anforderungen erfüllt werden.

Dokumentation lizenziert unter CC BY-NC 4.0 · Code lizenziert unter MIT