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P5: Informationsaustausch

Rechtsgrundlage

  • DORA: Artikel 45 (Kapitel VI)
  • Kein eigener RTS/ITS – Regelung direkt im Basisrechtsakt

Anforderungen

Freiwilliger Austausch (Art. 45)

Finanzunternehmen dürfen untereinander Vereinbarungen zum Austausch von Informationen und Erkenntnissen über Cyberbedrohungen treffen.

Voraussetzungen:

  • Austausch innerhalb vertrauenswürdiger Gemeinschaften von Finanzunternehmen
  • Wahrung der Vertraulichkeit und des Datenschutzes
  • Benachrichtigung der zuständigen Behörde über Teilnahme
  • Beachtung der Wettbewerbsvorschriften

Inhalte des Austauschs:

  • Indicators of Compromise (IoCs)
  • Taktiken, Techniken und Verfahren (TTPs)
  • Sicherheitswarnungen
  • Konfigurationswerkzeuge und -methoden

Behördliche Informationsbereitstellung

Die Aufsichtsbehörden stellen den Finanzunternehmen anonymisierte Informationen über:

  • Relevante Cyberbedrohungen
  • Schwachstelleninformationen
  • Vorfalltrends

Finanzunternehmen müssen Mechanismen einrichten, um diese Informationen zu:

  • Empfangen und verifizieren
  • In die eigene Risikoanalyse einbeziehen
  • Entsprechende Maßnahmen ergreifen

Sektorübergreifende Simulationsübungen

DORA sieht koordinierte Übungen zur Stärkung der sektorweiten Resilienz vor.

BAUER GROUP-Relevanz

Als IKT-Dienstleister ist P5 für BAUER GROUP niedrig priorisiert, aber strategisch relevant:

  • Teilnahme an ISACs (Information Sharing and Analysis Centers) empfohlen
  • Threat Intelligence Feeds in eigenes Monitoring integrieren
  • Kunden proaktiv informieren über relevante Bedrohungen (Mehrwert-Service)

Automatisierung

MaßnahmeAnsatz
Threat IntelligenceMISP-Integration, STIX/TAXII Feeds
IoC-SharingAutomatisierter Import in SIEM
Kunden-AlertsTemplate-basierte Notifications

Dokumentation lizenziert unter CC BY-NC 4.0 · Code lizenziert unter MIT