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Sanktionen & Haftung

Sanktionsregime

DORA (Art. 50–52) und das FinmadiG sehen ein abgestuftes Sanktionsregime vor. DORA delegiert die Festlegung konkreter Sanktionshöhen an die Mitgliedstaaten – die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf die deutsche Umsetzung (FinmadiG).

Gegen Finanzunternehmen (Art. 50–52 DORA, FinmadiG)

SanktionDetail
BußgelderWirksam, verhältnismäßig und abschreckend (Art. 50 Abs. 3 DORA); konkrete Höhe gemäß FinmadiG
ZwangsgelderBis zu 2,5 Mio. EUR (FinmadiG)
Bestellung SonderbeauftragterBaFin kann Sonderbeauftragten einsetzen
GeschäftsbeschränkungEinschränkung oder Untersagung von Geschäftstätigkeiten
VertragskündigungsverlangenBaFin kann Beendigung von Dienstleisterbeziehungen verlangen
Persönliche HaftungGeschäftsleiter persönlich haftbar bei wesentlichen Mängeln
AbberufungAbberufung von Geschäftsleitern möglich

Gegen kritische IKT-Drittdienstleister (CTPPs, Art. 35 Abs. 8 DORA)

SanktionDetail
ZwangsgelderBis zu 1% des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes – pro Tag (Art. 35 Abs. 8)
Empfehlungen des Lead OverseerVerbindliche Handlungsaufforderungen
Öffentliche BekanntmachungVeröffentlichung von Verstößen
Letzte InstanzFinanzunternehmen können zur Beendigung der Nutzung aufgefordert werden

Gegen IKT-Dienstleister (nicht-CTPP)

Nicht-kritische IKT-Dienstleister wie BAUER GROUP unterliegen keiner direkten DORA-Sanktionierung. Die Konsequenzen sind indirekt:

RisikoAuswirkung
VertragskündigungFinanzunternehmen können/müssen Verträge beenden
AusschlussFinanzunternehmen dürfen keine Verträge mit non-konformen Anbietern schließen (Art. 28 Abs. 5)
ReputationsschadenAudit-Findings werden dem Markt bekannt
HaftungZivilrechtliche Schadensersatzansprüche bei Pflichtverletzung

Praxisrelevante Haftungsszenarien für BAUER GROUP

SzenarioKonsequenzPrävention
Incident nicht innerhalb 1h an Kunden gemeldetKunde kann DORA-Meldefrist (4h) nicht einhalten → BußgeldAutomatisierte Incident-Pipeline
Kein Audit-Zugang gewährtVertragsverletzung → Kündigung + SchadensersatzAudit-Readiness sicherstellen
Subcontracting ohne GenehmigungVerstoß gegen Art. 30, RTS 2025/532 → VertragsstrafeGenehmigungsprozess implementieren
Datenverlust ohne Exit-StrategieKunde kann nicht migrieren → SchadensersatzExit-Strategie dokumentieren
Fehlende ZertifizierungsnachweiseKunde verliert Compliance → beide betroffenJährliche Zertifizierung pflegen

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